Frage
Ich habe das Nachmittagsgebet mit jemandem gebetet, der in zwei Rak'ahs laut gelesen hat. In der dritten Rak'ah setzte er sich zum Tschahud, also sagte ich 'Subhanallah'. Er stand sofort auf und machte die vierte Rak'ah. Nach dem letzten Tschahud machte er die Sijdah des Vergessens, und ich hatte den letzten Tschahud noch nicht beendet, also machte ich mit ihm die Sijdah und sprach den Salam. Was ist das Urteil über das laute Lesen? Was ist das Urteil über die Sijdah des Vergessens? Und was ist das Urteil darüber, dass ich den Tschahud nicht beendet habe?
Antwort
Er musste sich über das Lesen freuen, und wegen seines Verlassens musste er die Sühneverbeugung (Sujud as-Sahw) machen und er hat einen Fehler gemacht, und das ist richtig. Und das Folgen deines Imams im Fehler, auch wenn du das Tschahud nicht vollendet hast, ist richtig. Und Allah weiß es am besten.