Frage
Was ist das Urteil, wenn der Imam die Verbeugung in der ersten Rak'ah des Maghrib-Gebets vergisst?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Er soll die Rak'ah vor dem Ende des Gebets wiederholen; denn die Rak'ah ist ungültig ohne die Verbeugung. Wenn er sie nicht wiederholt, muss er sein Gebet wiederholen; denn er hat ein Pflichtteil im Gebet weggelassen, und Gott weiß es am besten.