Das Vergehen bei der Umrah

Frage
Eine Person hat die Umrah vollzogen und als sie zum Haarschnitt kam, hat sie das Ihram abgelegt und Kleidung getragen, bevor sie ihr Haar geschnitten hat. Was soll sie tun, da ihre Umrah nun fast zwei Jahre her ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es bleibt verboten, solange er sein Haar nicht rasiert. In dieser Zeit, bevor er rasiert, muss er die Verletzungen des Ihram, wie das Tragen von Kleidung, das Parfümieren, den Geschlechtsverkehr und andere, einhalten. Und Gott weiß es besser.
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