Das Urteil des Reisenden, der das Fasten beabsichtigt hat, aber verweilte, und im Zeitpunkt der Absicht zum Fasten das Fasten beabsichtigte
Was ist das Urteil über den Reisenden, der das Fasten beabsichtigt hat, aber verweilte, und im Zeitpunkt der Absicht zum Fasten das Fasten beabsichtigte?
Antwort
Er muss fasten, aber wenn er bricht, muss er nachholen, ohne Buße; wegen des Zweifels des Reisens, und die Buße ist bei Zweifeln nicht erforderlich.