Frage
Eine Person hat Ehebruch und Diebstahl begangen, und der Geschädigte weigert sich zu vergeben, gestützt auf das Hadith des Propheten : «Wenn Fatima, die Tochter Muhammad, gestohlen hätte, hätte ich ihre Hand abgehackt». Einige Personen haben für ihn Fürsprache eingelegt. Ist es erlaubt, von einer der Strafen abzusehen? Und ist die Fürsprache für jemanden, der diese Strafen begangen hat, erlaubt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Dieser Hadith betrifft die Vollstreckung der Strafen, und wir haben keine Vollstreckung davon, daher gibt es keinen Grund, ihn als Beweis heranzuziehen. Wenn es möglich ist, Verzeihung und Nachsicht zu zeigen, wenn Anzeichen der Reue erscheinen, ist das vorzuziehen. Und Gott weiß es am besten.