Frage
Ich habe eine Operation am Auge (Kegelhornhaut) gehabt und wurde daran gehindert, mich zu bücken oder den Kopf nach vorne oder hinten zu bewegen, sowie daran gehindert, dass Wasser auf mein Gesicht gelangt, in jeglicher Form, und ich durfte nicht ins Licht gehen. Der Arzt erlaubte mir, mich erst nach fünf Tagen zu waschen oder zu duschen. Einen Tag nach der Operation war ich von der Menstruation rein. Was soll ich tun? Ist Tayammum in meinem Fall anstelle des Waschens ausreichend?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Du kannst dich waschen, indem du das Wasser an die Stellen bringst, an die du es bringen kannst, was die Janaba betrifft. Und was das Wudu betrifft, wenn es möglich ist, das Wasser an die meisten Teile des Wudu zu bringen, musst du diese waschen, und es ist nicht erforderlich, das zu waschen, was du nicht erreichen kannst. Wenn du nicht in der Lage bist, das Wasser an die meisten Glieder beim Wudu zu bringen, musst du mit Tayammum beginnen. Und Allah weiß es am besten.