Frage
Was ist das Urteil über Gelübde von Personen unter dem Alter der Volljährigkeit (14 Jahre)?
Antwort
Ich sage und mit Gott ist der Erfolg: Es kommt nicht auf vierzehn Jahre an, sondern auf das gesetzliche Erreichen der Menstruation für die Frau und auf den Samenerguss und die Nachtliche Emission für den Mann. Jeder, der das gesetzliche Alter erreicht hat, ist verpflichtet, ein Gelübde abzulegen, und wenn er es nicht erreicht hat, ist er nicht verpflichtet. Und Gott weiß es am besten.