Das Urteil über die Teilnahme an einem Gelübde

Frage
Ich und meine Brüder haben ein Gelübde abgelegt, dass wir an einem Opfertier teilnehmen, wenn unser Vater von seiner Krankheit geheilt wird und die Ärzte ihm sein Bein nicht amputieren. Der Vater wurde geheilt, aber meine Brüder weigerten sich, mit mir den Preis für das Opfertier zu zahlen, und ich konnte es mir nicht alleine leisten. Dann ist der Vater gestorben. Fällt das Gelübde für mich und sie weg oder bleibt es bestehen, zumal sie bis jetzt die Zahlung verweigern und ich es mir nicht alleine kaufen kann?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Gelübde bleibt für euch alle verpflichtend und ist eine Schuld, die ihr zu begleichen habt. Es ist nicht notwendig, ein Schaf zu schlachten; es ist erlaubt, den Wert eines Schafes zu zahlen. Ihr könnt euer Gelübde auch aufheben, indem ihr euren Anteil am Schaf in Geld spendet, zum Beispiel ein Viertel oder ein Drittel. Gott weiß es besser.
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