Frage
Eine Frau war im vierten Monat schwanger und hatte einen Abort einen Tag vor Ramadan. Sie ließ eine Reinigung durchführen und sah nach sechs Tagen die Reinheit, aber sie sah alle drei Tage bis zum 27. Ramadan Blut. Dann ließ sie eine weitere Reinigung durchführen. Was ist das Urteil über ihr Gebet und Fasten in der vorhergehenden Zeit?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn sie vor Ablauf von vier Monaten abgebrochen hat, dann ist das Blut, das sie sieht, Menstruationsblut, wenn es drei Tage oder länger andauert, und sie hat den Status einer Menstruierenden. Was über ihre Gewohnheit hinausgeht und das Blut zehn Tage überschreitet, ist eine Unreinheit, in der sie beten und fasten kann. Allah weiß es besser.