Frage
Eine Frau hat sich ihrem Ehemann hingegeben, sich dann aber mit der Behauptung geweigert, dass sie ihn nicht liebt, und jetzt ist sie im Haus ihres Vaters. Hat der Ehemann Anspruch auf die volle Mitgift, wenn diese Ehefrau sich weigert, die Mitgift zurückzugeben?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Solange es eine gültige Abgeschiedenheit oder einen Eintritt zwischen den Eheleuten gegeben hat, hat er Anspruch auf die volle Mitgift, wenn die Scheidung erfolgt, und Allah weiß es besser.