Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Bedingungen für die Ehe des Misyar widersprechen den Anforderungen des Ehevertrags, indem sie die Mitgift, den Unterhalt und die Unterkunft ausschließen. Diese sind Rechte der Frau in der Ehe, die sie jederzeit geltend machen kann. Die Bedingung in dem Ehevertrag ist nichtig; denn es wurde festgestellt, dass Bedingungen im Ehevertrag nicht berücksichtigt werden. Folglich ist der Misyar-Vertrag gültig, und die darin festgelegten Bedingungen sind ungültig und haben keine Bedeutung. Die Frau erhält in diesem Fall ihre vollen Rechte. Gott weiß es besser.