Frage
Was ist das Urteil über die Injektion von Samenflüssigkeit, das Absaugen von Eizellen, das Zurücksetzen von Eizellen, das Einsetzen einer Spirale, eine Gebärmutterspiegelung oder die Verwendung von vaginalen Zäpfchen für eine fastende Frau am Tag des Ramadan?
Antwort
Das Fasten wird nicht ungültig; denn die Vagina der Frau gehört nicht zu den rechtlich anerkannten Öffnungen, durch die das Fasten ungültig wird, wenn etwas eindringt und sich dort festsetzt.