Frage
Was ist das Urteil über die Fastende, die das Essen für ihr Kind kaut, ohne es zu schlucken?
Antwort
Es ist für die fastende Frau unerwünscht, die Brühe zu probieren oder für ihr Kind Essen zu kauen; denn es besteht die Gefahr, dass etwas davon in ihren Magen gelangt, es sei denn, sie muss es unbedingt tun, dann ist es aus Notwendigkeit nicht unerwünscht, wenn sie kein gekochtes Essen oder keine Milch findet, oder wenn der Ehemann der Frau von schlechter Natur ist, dann ist es in Ordnung, es mit ihrer Zunge zu probieren. Siehe: Al-Waqaya S. 239, und Durar al-Hukam 1: 207, und Bada'i al-Sana'i 2: 106, und es wurde von Ibn Abbas, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert: "Es ist in Ordnung, dass man etwas aus dem Topf oder etwas probiert", in Sahih al-Bukhari 2: 681 als Kommentar, siehe: Fath al-Bari 4: 154, und Taghliq al-Talqi 1: 151.