Frage
Ein wohlhabender Mann hat zwei Söhne, einer ist fromm und der andere ist unfromm. Hat er das Recht, dem unfrommen Sohn das Erbe zu entziehen?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist ihm nicht erlaubt, einem seiner Söhne das Erbe zu entziehen; denn es ist ein Recht des Scharia für sie, und er sollte seinen Sohn gut behandeln und viel für ihn beten, und Allah weiß es besser.