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Das Urteil über die Durchführung des Freitagsgebets ohne Erlaubnis des zuständigen Herrschers

Frage
Ist es erlaubt, das Freitagsgebet ohne die Erlaubnis des zuständigen Herrschers oder seines Vertreters abzuhalten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, sie ohne die Erlaubnis des Sultans oder seines Vertreters abzuhalten, und es muss ein genehmigter Ort sein, und sie darf nicht nur für eine Gruppe von Menschen bestimmt sein, Gott weiß es besser.
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