Das Urteil über die Arbeit eines Angestellten im Verkauf von Verbotenem

Frage
Wie ist das Urteil über das Gehalt eines Angestellten, der in einem Geschäft arbeitet, das Alkohol und auf nicht islamische Weise geschlachtetes Fleisch verkauft?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn er keine Tätigkeiten wie Transport, Reinigung usw. ausübt, ist seine Arbeit erlaubt. Wenn er jedoch Alkohol verkauft, ist seine Arbeit nicht erlaubt, und sein Verdienst ist unrein; er muss davon Almosen geben. Im Gegensatz dazu ist es für jemanden, der Fleisch verkauft, grundsätzlich erlaubt, und Gott weiß es besser.
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