Das Urteil über die Änderung der Absicht während des Gebets

Frage
Eine Frau erinnerte sich nach dem Takbir al-Ihram für das Pflichtgebet, dass sie das vorhergehende Sunnagebet nicht gebetet hatte. Sie brach ihr Gebet ab und setzte das Sunnagebet fort. Was ist das Urteil über das, was sie getan hat?
Antwort
Ich sage, und mit Allahs Hilfe: Es ist unerwünscht, das Pflichtgebet ohne zwingenden Grund abzubrechen. Sie sollte im Pflichtgebet fortfahren und danach das Sunnah-Gebet davor verrichten. Daran ist nichts Unerwünschtes, und Allah weiß es besser.
imam icon

Senden Sie Ihre Frage an den intelligenten Assistenten

Wenn die vorherigen Antworten nicht geeignet sind, senden Sie Ihre Frage bitte an den Mufti über