Das Urteil über den ungültigen Reinheitszustand

Frage
Ich lese in den Büchern der Hanafiten, dass es einen gültigen Reinheitszustand gibt, der mindestens fünfzehn Tage dauert, und einen ungültigen Reinheitszustand, der kürzer ist. Bedeutet das, dass der ungültige Reinheitszustand das Fasten und das Gebet nicht verhindert, oder verhindert er es, weil er ungültig ist?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Ein neuer Menstruationszyklus beginnt nicht, bevor fünfzehn Tage vergangen sind, andernfalls ist es das Blut der Istihada, und sie betet und fastet. Allah weiß es am besten.

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