Frage
Ich und mein Mann waren auf einer Reise und wir kamen an einem Restaurant vorbei. Ich bat ihn um ein Sandwich, er sagte mir: Wir frühstücken in einem Restaurant auf dem Weg. Ich sagte ihm: Sie bieten hier kein Frühstück an, sie haben nur Grillgerichte. Er sagte mir: Gut, wenn wir vorbeikommen, sag mir Bescheid, denn wenn wir ins Restaurant gehen, wirst du mir sagen: Ich habe es dir gesagt. Ich sagte ihm: Bei Allah, ich werde das nicht sagen. Nach einer Stunde kamen wir zum Restaurant und bevor wir ausstiegen, sagte ich ihm: Steig nicht aus, denn sie haben sicher kein Frühstück. Aber ich meinte, ich habe dir gesagt, dass sie kein Frühstück haben. Bevor wir aus dem Auto stiegen, meinte ich nicht beim ersten Mal. Ich schwor, dass ich das nicht sagen würde, aber ich vergaß und sagte es. Was ist das Urteil?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist eine Sühne für den Eid erforderlich; denn es handelt sich um einen bindenden Eid, daher ist die Sühne auch bei Vergessen verpflichtend, und Gott weiß es am besten.