Es ist verpönt, dass eine Frau den Gebetsruf ausruft; denn sie ist davon abgeraten, ihre Stimme zu erheben, da dies zu Versuchung führen kann. Wenn sie ihre Stimme erhebt, begeht sie eine Sünde, und wenn sie sie senkt, lässt sie die Sunnah des lauten Ausrufs aus. Ibn Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: ((Frauen haben keinen Gebetsruf und keine Iqama)), in Ma'rifat al-Sunan 2: 266. Es wurde nicht von den Vorfahren überliefert, als das Gemeinschaftsgebet für sie vorgeschrieben war, daher wäre es eine Neuerung, insbesondere nach dem Erlöschen ihrer Gemeinschaft. Wenn jedoch eine Frau für die Gemeinde den Gebetsruf ausruft, genügt es ihnen als Gebetsruf, obwohl es verpönt ist, und es wird nicht wiederholt, da der Zweck, nämlich die Bekanntmachung, erreicht wurde. Siehe: Al-Tabyin 1: 94, und Al-Bahr 1: 277.