Das Urteil über den Fastenden, der weniger als einen Mundvoll erbrach und dann das Erbrochene nicht zurückbrachte und nicht selbst zurückkehrte
Was ist das Urteil über den Fastenden, der weniger als einen Mundvoll erbrach und dann das Erbrochene nicht zurückbrachte und nicht selbst zurückkehrte?
Antwort
Er bricht das Fasten nicht; da es nicht hinausgeht; denn das Füllen des Mundes hat die Regel des Hinausgehens, und alles, was darunter liegt, ist nicht hinausgehend; denn es kann kontrolliert werden. Siehe Tebyin 1: 325-326, und رد المحتار 2: 111.