Frage
Was ist das Urteil über den Fastenden, der seine Frau an Stellen unterhalb der Geschlechtsorgane berührt?
Antwort
Wer an Stellen unterhalb der Geschlechtsorgane wie z.B. durch das Berühren der Oberschenkel oder ähnliche Handlungen, wenn er ejakuliert, muss nur nachholen, und wenn er nicht ejakuliert, wird sein Fasten nicht ungültig, und er hat keine Nachholung zu leisten, obwohl ihm diese Handlung verboten ist.