Das Urteil über den Fastenden, der absichtlich während des Ramadan erbricht

Frage
Was ist das Urteil über den Fastenden, der absichtlich während des Ramadan erbricht?
Antwort
Wer absichtlich während des Ramadan erbricht, der wird betrachtet: Wenn das Erbrochene den Mund vollständig füllt, dann ist sein Fasten ungültig, egal ob das Erbrochene von selbst zurückkommt, oder ob er es absichtlich wieder hervorbringt, oder ob das Erbrochene herauskommt und er es nicht zurückbringt und es nicht von selbst zurückkommt, denn er hat durch das Herauskommen des Erbrochenen gefastet. Wenn das Erbrochene jedoch weniger als den Mund füllt: dann bricht es das Fasten nicht, egal ob das Erbrochene von selbst zurückkommt, oder ob er es absichtlich wieder hervorbringt, oder ob das Erbrochene herauskommt und er es nicht zurückbringt und es nicht von selbst zurückkommt, denn es bricht in all diesen Fällen das Fasten nicht; wegen des Fehlens des Herauskommens; denn das Füllen des Mundes hat die Regel des Herauskommens, und alles darunter ist nicht herausgekommen; denn es kann kontrolliert werden. Siehe Tebyin 1: 325-326, und Rad al-Muhtar 2: 111.
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