Das Urteil über den Aufenthalt der Menstruierenden in der Moschee

Frage
Wie steht es um die Fatwa, die besagt: (Es ist der Menstruierenden erlaubt, in der Moschee zu verweilen, wenn sie beispielsweise den Koran lernen oder lehren möchte oder irgendein islamisches Wissen)?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Der Aufenthalt in der Moschee für die Menstruierende ist nach den vier Rechtsschulen nicht erlaubt, sondern der Streit besteht im Durchgang. Aber die Moschee ist nicht für das Gebet bestimmt, und somit zählen der Wohnsitz des Imams, die Bibliothek und andere nicht zur Moschee. In der Tradition unseres Landes sind die Gebetsräume für Frauen in den Moscheen für die Bedürfnisse der Frauen eingerichtet; sie dienen dem Unterricht und dem Koranlernen, da die Frauen dort selten beten. Zum Beispiel beten sie am Freitag oder während der Tarawih-Gebete, aber sie beten nicht die fünf täglichen Gebete. Daher ist die Hauptnutzung für sie nicht das Gebet, und somit kann man die Gebetsräume für Frauen als keine Moschee betrachten, weshalb es der Menstruierenden erlaubt ist, dort einzutreten und sich aufzuhalten. Allah weiß es besser.

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