Das Urteil über das Zusammenlegen des Gebets für den, der die Pflicht der Verkürzung nicht kannte

Frage
Ich reiste von Karak nach Amman und blieb eine Woche in Amman. Während dieser Zeit habe ich das Gebet zusammengelegt und verkürzt. Danach wurde mir gesagt, dass das Zusammenlegen nicht erlaubt sei, sondern nur die Verkürzung. Was ist das Urteil über die Gebete, die ich während der gesamten Reise gebetet habe?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Du solltest dich an die Kürzung des Übrigen halten, und es ist dir nichts anzulasten, was vergangen ist, da es darin Unterschiede gibt, und Gott weiß es besser.
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