Das Urteil über das Wiederholen des Gedenkens hinter dem Muezzin

Frage
In den Balkanländern und der Türkei erhebt der Muezzin nach dem Gebet die Stimme und sagt zum Beispiel: Sagt Subhanallah, sagt Alhamdulillah usw. und die Gemeinde folgt ihm, niemand bewegt sich eigenständig, außer mit ihm, gemäß der Art des Muezzins. Ist dies im Rechtsschule erlaubt, insbesondere da diese Länder der Hanafi-Rechtsschule folgen?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Diese Erinnerungen nach dem Gemeinschaftsgebet sind in vielen Ländern verbreitet, und die Gelehrten haben sie empfohlen wegen der Erinnerung an Allah, und Allah weiß es am besten.
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