Das Urteil über das Verrichten von freiwilligen Gebeten zu den unerwünschten Zeiten

Frage
Ist es erlaubt, die zwei Rak'ahs der Moscheehuldigung und die zwei Rak'ahs der Wudu während der unerwünschten Zeiten für das Gebet zu verrichten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die unerwünschten Zeiten für freiwillige Gebete sind wie der Sonnenaufgang und der Sonnenuntergang, in denen das freiwillige Gebet grundsätzlich unerwünscht ist, selbst wenn es sich um die Begrüßung der Moschee handelt. Und Gott weiß es am besten.
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