Das Urteil über das Verpassen des Witr-Gebets oder das enge Zeitfenster dafür

Frage
Was ist das Urteil für jemanden, der das Witr-Gebet verpasst hat und der Fajr eintritt, und auch wenn die Zeit für den Fajr eng wird und er das Witr verpasst?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wer das Witr-Gebet verpasst hat, muss es nachholen, und sein Fajr-Gebet ist ungültig, wenn er das Witr nicht gebetet hat. Gott weiß es besser.
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