Frage
Darf die Witwe, die um ihren verstorbenen Ehemann trauert, zum Gericht gehen, um die Erbschaftsangelegenheiten zu klären?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist ihr erlaubt, hinauszugehen, wenn es notwendig ist und einen tatsächlichen Nutzen für sie und die Erben bringt. Gott weiß es besser.