Das Urteil über das Vergessen des Zusammenführens der Gebete für den Reisenden bei Vorhandensein der Absicht
Eine reisende Person hat das Freitagsgebet verrichtet und hatte die Absicht, nach dem Freitagsgebet direkt zwei Rak'ahs des Nachmittagsgebets zu beten. Sie hat jedoch vergessen, das Nachmittagsgebet in Gemeinschaft und verkürzt zu beten, und erinnerte sich daran, nachdem sie die Moschee verlassen und ihren Wohnort erreicht hatte. Soll sie die zwei Rak'ahs des Nachmittagsgebets in ihrem Wohnort beten oder warten, bis die Zeit für das Nachmittagsgebet beginnt, und dann zwei oder vier Rak'ahs beten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Er betet das Nachmittagsgebet zur rechten Zeit mit zwei Einheiten, und Gott weiß es besser.