Das Urteil über das Vergessen der Sure Al-Fatiha im Gebet oder eines Buchstabens davon

Frage
Die Gelehrten sagten: Das Vergessen der Sure Al-Fatiha erfordert das Wiederholen der Rak'ah, und ihr sagt, es erfordere die Sujud as-Sahw, und der absichtlich Vergessene sündigt, aber sein Gebet ist gültig. Das Vergessen eines Buchstabens davon erfordert, dass er sie erneut liest. Bitte erläutert diese Punkte?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Lesen der Fatiha ist Pflicht, und das Unterlassen der Pflicht führt zu Unachtsamkeit, nicht zur Ungültigkeit. Der wesentliche Bestandteil ist das Lesen eines Verses aus dem Koran, wie in seiner Aussage: {FÄHRT, WAS EUCH ERLEICHTERT WIRD}[Al-Muzzammil:20], und wie im Hadith über den, der sein Gebet schlecht verrichtet hat. Und Gott weiß es am besten.
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