Das Urteil über das Lesen des Korans und das Ausführen der Sujud al-Tilawah ohne rituelle Reinheit

Frage
Ich habe den Koran auswendig gelernt und gehe ins Zentrum, wo ich drei Stunden sitze, um drei oder vier Teile zu wiederholen. Manchmal bricht mein Wudu, ich mache die Sitzung weiter und wir kommen zur Sujud al-Tilawah und verneigen uns. Ist das ungültig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist dir nicht erlaubt, den Koran ohne Wudu zu berühren, und es ist nicht erlaubt, das Rezitationsniederschlagen ohne Wudu zu machen; denn es ist wie das Gebet, und Gott weiß es am besten.
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