Frage
Ein Mann, der mit Wucher handelt, d.h. er leiht den Menschen einen Betrag Geld, nehmen wir an, tausend Omani Rial, und erhält dafür eintausendzweihundert Omani Rial. Er hat lange Zeit in diesem Zustand verharrt, und nachdem Gott ihn geleitet hat, hat er die Pilgerfahrt (Haddsch) vollzogen. Was ist das Urteil des Scharia über diese Pilgerfahrt? Muss er das vorherige wucherische Geld an die Eigentümer zurückgeben, insbesondere da er aufrichtig bereut hat?
Antwort
Ich sage, und mit Allahs Hilfe: Er muss den Betrag schätzen, den er von den Frauen durch Zinsen erworben hat, und ihn spenden; denn es ist ein unrechtmäßiger Gewinn, der nach dem Gesetz nicht erlaubt ist. Sein Argument ist an sich gültig, aber seine Annahme bei Allah erfordert Frömmigkeit, und Frömmigkeit bedeutet, die verbotenen Dinge zu meiden und sich von allen verbotenen Geldern zu befreien. Und Allah weiß es besser.