Frage
Was ist das Urteil über das Freitagsgebet für den diensthabenden Arzt, den Wachmann und die Polizei gemäß den vier Rechtsschulen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Freitagsgebet entfällt nur in äußersten Notfällen, wie zum Beispiel bei einer Operation durch einen Arzt. Solche Personen befinden sich in besonderen Fällen, in denen es offensichtlich notwendig ist, das Gebet zu unterlassen. Es ist notwendig, für jeden einzelnen Fall eine spezielle Anfrage zu stellen. Gott weiß es am besten.