Das Urteil über das Freitagsgebet bei Corona

Frage
In der aktuellen Situation ist es verboten, das Freitagsgebet in der Moschee zu verrichten, aber einige Gelehrte sagen, dass es unbedingt verrichtet werden muss, und sie sagen, dass das Gebet ein Befehl von Gott ist, für den man am Tag der Auferstehung zur Rechenschaft gezogen wird. Ich sagte ihnen: Das Freitagsgebet in der Moschee wurde offiziell verboten. Sie sagten: Wir werden dem Befehl des Imams nicht gehorchen, wenn er kein Muslim ist. Was sollen wir tun, sollen wir das Freitagsgebet verrichten oder nicht?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Entscheidungen des Staates bezüglich des Gebets aufgrund dieser Krankheit müssen beachtet werden. Wenn es in dieser Angelegenheit eine Sünde gibt, liegt sie beim Verantwortlichen. Das Freitagsgebet ist nur mit Erlaubnis des Staates gültig. Wer es an einem nicht öffentlichen Ort und ohne Erlaubnis des Staates betet, dessen Gebet ist ungültig, und er muss es wiederholen. Gott weiß es am besten.
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