Frage
Was ist das Urteil über das Fasten eines, der in seinem Land verweilt und dann reist?
Antwort
Er muss das Fasten des Tages, an dem er gereist ist, vollenden; wenn er bricht, muss er einen Tag nachholen, da das Reisen das Fasten des Tages, an dem der Morgen anbrach, während er in seinem Land war, nicht erlaubt. Und es gibt keine Sühnepflicht für ihn, da es eine Unsicherheit bezüglich des Reisens gibt, und die Sühnepflicht ist bei Unsicherheit nicht erforderlich. Siehe: Al-Hadiyya Al-Alaiyya S. 175.