Frage
Unser Vater ist verstorben, und bei der Aufteilung des Erbes haben wir vereinbart, dass wir ein monatliches Gehalt erhalten. Ein Bruder von uns gab uns die Hälfte des Gehalts mit der Zusage, uns die andere Hälfte später zu geben, dann bestritt er unser Recht auf dieses Gehalt. Sollen wir ihn darauf ansprechen? Und macht er sich damit schuldig?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Ihr habt ein Recht auf das Erbe, nicht auf das Gehalt. Daher seid ihr verpflichtet, euer volles Recht auf das Erbe einzufordern. Allah weiß es besser.