Das Urteil über das Einhalten eines Gelübdes

Frage
Ich habe eine Schwester, die in der Oberstufe ist und zwei Gelübde abgelegt hat: Erstens, wenn sie in die gewünschte Hochschule aufgenommen wird, wird sie montags und donnerstags jede Woche fasten. Das zweite Gelübde ist, den Koran mit Tajweed auswendig zu lernen. Tatsächlich hat sie mit dem Fasten begonnen, aber sie wurde müde. Man sagte ihr, sie solle eine Buße zahlen und zehn Bedürftige speisen. Ist das richtig? Sie hat mit dem Auswendiglernen des Korans begonnen und bittet Allah, sie zu stärken und ihr beim Auswendiglernen zu helfen.
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es bleibt eine Schuld, die sie begleichen muss, indem sie für jeden Tag, an dem sie nicht in der Lage ist, das Lösegeld zahlt. Und Gott weiß es besser.
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