Frage
Ich war zwei Monate und eineinhalb schwanger und ging zu der Ärztin. Sie sagte mir, dass es einen Herzschlag gibt, und das war zu Beginn des Ramadan. Danach begann bei mir die Blutung. Ich ging vor zwei Wochen zu der Ärztin, und sie führte eine Ausschabung durch, und es war nur die Fruchthöhle vorhanden. Ich weiß nicht, welches Urteil ich habe, ob ich beten und den Koran lesen soll oder nicht; denn der Fötus war nicht in der Größe von eineinhalb Monaten, also am 24.04. Bis jetzt bete ich nicht und lese den Koran nicht.
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das Blut, das nach einer Fehlgeburt vor weniger als vier Monaten austritt, ist Blut der Istihada, es sei denn, es dauert länger als drei Tage, dann hat es das Urteil der Menstruation. Wenn die Fehlgeburt nach vier Monaten erfolgt, hat es das Urteil des Wochenbetts. Allah weiß es besser.