Das Urteil über das Abhalten des Freitagsgebets ohne Erlaubnis des Imams

Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der das Freitagsgebet abhält, obwohl die Fatwa es nur in einer Moschee im hanafitischen Recht erlaubt? Ist es erforderlich, es nachmittags zu wiederholen, wenn es einen Unterschied zwischen den Rechtsschulen bezüglich der Bedingung der Zustimmung des Imams gibt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Gebet einesjenigen, der das Freitagsgebet verrichtet, ist ungültig, da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind; wegen des Fehlens eines öffentlichen Ortes und der Erlaubnis. Und Gott weiß es besser.
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