Das Urteil über das, was der Abtrünnige in Bezug auf den Unglauben während seiner Abtrünnigkeit veröffentlicht hat

Frage
Eine Person hat während ihrer Abtrünnigkeit, Gott bewahre, Dinge des Unglaubens veröffentlicht, dann hat sie zu Allah, dem Erhabenen, umgekehrt, die beiden Glaubensbekenntnisse ausgesprochen und ist zum Islam zurückgekehrt. Ist das Verweilen dieser Seiten und Videos, die den Unglauben propagieren, oder die Worte, die sie veröffentlicht hat, oder irgendetwas, was sie getan hat, eine Einladung zum Unglauben, Gott bewahre? Bedeutet das, dass ihr Islam nur akzeptiert wird, wenn sie all diese Spuren tilgt, oder reicht es für ihren Islam aus, zu Allah, dem Erhabenen, zurückzukehren und Buße zu tun, auch wenn diese Spuren weiterhin verbreitet sind?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sein Islam ist gültig, auch wenn die Spuren seiner ungläubigen Taten bleiben. Es ist ratsam, dass er sich bemüht, diese zu beseitigen. Gott weiß es besser.
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