Das ungeschriebene Testament eines Erben

Frage
Ein Mann ist gestorben und besitzt ein Gebäude. Er sagte immer, dass das erste Stockwerk dem ältesten Sohn zusteht, und alle sind sich dessen bewusst. Aber er hat kein rechtliches Dokument erstellt, das dies bestätigt. Jetzt ist es an der Zeit, das Erbe gleichmäßig unter den Geschwistern zu verteilen. Gehört das erste Stockwerk allen Erben oder bleibt es dem ältesten Sohn? Es ist zu beachten, dass einige Erben damit einverstanden sind, dem ältesten Sohn zu geben, wie es der Vater gesagt hat, während andere Erben dagegen sind und sagen, dass das Eigentum allen zusteht, wie der Rest des Gebäudes, es sei denn, es gibt eine fatwa dazu. Was ist das Urteil?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der älteste Sohn hat kein Recht auf die erste Etage, und das Haus wird unter allen Erben nach islamischem Recht aufgeteilt; denn der Vater hat ihm dies nicht tatsächlich gegeben, und es gibt kein Testament für einen Erben, es sei denn, die Erben stimmen zu, ihm dies zu geben, dann wäre es eine Schenkung von ihnen, und Gott weiß es besser.
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