Das Testament für die Enkelkinder

Frage
Darf eine Person ein Drittel ihres Vermögens an die Enkelkinder ihrer Töchter, also die Kinder der Töchter, vermachen, obwohl sie keine Nachkommen außer den Töchtern hat und die Töchter noch leben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Testament ist gültig für sie, wenn sie keine Erben sind aufgrund des Lebens der Töchter. Wenn jedoch die Töchter vor dem Vater sterben, ist das Testament für sie ungültig, da sie Erben sind. Und Gott weiß es besser.
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