Frage
Mein Sohn hat ein dauerhaftes Tattoo gemacht, als er in der Pubertät war, und er wusste nicht, was erlaubt oder verboten ist. Jetzt ist er verheiratet und Allah hat ihn zum Gebet geleitet. Ist sein Gebet gültig und darf er sich nach der Unreinheit waschen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Gebet ist mit dem Tattoo gültig, und das Waschen nach der Unreinheit ist mit dem Tattoo gültig, aber er trägt die Sünde des Tätowierens, als er es tat, und Gott weiß es besser.