Frage
Was ist das Urteil über das Pflichtgebet, wenn wir in der dritten Rak'ah sitzen und das Tschahad sprechen, dann uns erinnern und für die vierte Rak'ah aufstehen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn du nach der dritten Rakat zum Tschahud sitzt und dann zur vierten aufstehst, musst du die Sijdah des Vergessens machen; denn du hast das Tschahud an einem ungeeigneten Ort verrichtet, und Gott weiß es am besten.