Frage
Ist das Schlachten einer Person, die Alkohol getrunken hat, erlaubt, wenn sie betrunken oder nicht betrunken ist? Ist es erforderlich, dass der Betrunkene den Namen (Bismillah) ausspricht?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, wenn er die Bezeichnung und das Schlachten versteht und es beherrscht, das heißt, wenn er die Bedingungen des Schlachtens kennt, andernfalls ist es nicht erlaubt, und Gott weiß es besser.