Frage
Ist es erlaubt, dass der Ihram seine eigenen Haare oder die Haare anderer rasiert?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist dem Muhrim (Pilger) verboten, seinen eigenen Kopf oder den Kopf eines anderen zu rasieren, ebenso wie das Kürzen der Haare, unabhängig davon, ob die andere Person halal oder haram ist, und das gilt vor der Erlaubnis zur Aufhebung des Ihram. Wenn er jedoch die Handlungen der Umrah abgeschlossen hat, ist es ihm erlaubt, sich zu lösen, und er darf sich selbst und anderen die Haare rasieren. Wenn er jedoch für jemand anderen rasiert, bevor er sich selbst von seinem Ihram gelöst hat, ist das nicht die beste Vorgehensweise. Und Gott weiß es am besten.