Frage
Ich habe das Pflichtgebet des Abendgebets vor dem Eintritt der Zeit für das Abendgebet verrichtet, da ich der Meinung war, dass es bereits Zeit für das Abendgebet sei. Was ist das Urteil über mein Gebet?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Gebet ist nicht gültig, bevor die Zeit dafür beginnt. Es kann als freiwilliges Gebet zählen, aber du hast die Pflicht des Abendgebets auf deiner Seele, und Gott weiß es am besten.