Das Pflichtgebet des Maghrib ist vier Rak'ahs

Frage
Nachdem ich das Pflichtgebet des Maghrib gebetet habe, sagte meine Tochter: Ich habe 4 Rak'ahs gebetet und nicht 3, und ich habe kein Sijdah des Vergessens gemacht. Muss ich das Gebet wiederholen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn du das vierte Gebet stehst, ohne auf dem dritten zu sitzen, ist das Pflichtgebet des Maghrib ungültig und dein Gebet ist freiwillig. Wenn du jedoch auf dem dritten sitzt und dann das vierte Gebet verrichtest, ist das Pflichtgebet des Maghrib gültig, weil du die letzte Sitzposition auf dem dritten eingenommen hast, und das ist ein Bestandteil. Es ist jedoch ein unvollständiges Gebet, da du den Friedensgruß am Ende des dritten Gebets nicht ausgesprochen hast. Und Gott weiß es besser.
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