Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der seine Körperteile für die Wudu gewaschen hat, aber das Wasser nicht über das Glied fließen ließ?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wer seine Körperteile für die Wudu gewaschen hat und das Wasser nicht fließen ließ, indem er es wie Öl verwendete, ist nach der offensichtlichen Überlieferung nicht gültig. Ebenso, wenn er sich mit Schnee gewaschen hat und nichts davon geflossen ist, ist es nicht gültig. Wenn jedoch zwei oder drei Tropfen geflossen sind, ist es gültig; da das Fließen vorhanden ist. Siehe: Al-Ikhtiyar 1: 12, Al-Badai 1: 3, die Anmerkung von Issam ad-Din Q6/A, und Fath Bab al-Inaya 1: 41, und Allah weiß es besser.